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Was ist Abwasser?

Das Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) definiert Abwasser als das „durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagwasser)". Kurz gesagt ist Abwasser verunreinigtes Nutzwasser und das von Dächern, aus Höfen, von Straßen oder Plätzen abfließende Niederschlagwasser sowie das Kühlwasser der Industrie. Im kommunalen Bereich besteht das anfallende Abwasser insgesamt zu etwa je einem Drittel aus Niederschlagwasser, häuslichem Abwasser und kleingewerblichem/industriellem Abwasser.

Häusliches Abwasser enthält Fäkalien sowie unterschiedliche Stoffe, die im Badewasser, dem Wasch- und Spülwasser oder dem Abwasch- und Putzwasser vorhanden sind, wie z.B. Seife, Waschmittel oder Lebensmittelreste. Pro Einwohner und Tag werden in Deutschland ca. 120 l Abwasser produziert. Da häusliches und gewerbliches Abwasser viele verschiedene Verunreinigungen enthalten kann, wird es in kommunales Abwasser und Industrieabwasser unterteilt, sowie nach Belastungs- und Schadstoffgruppen unterschieden, je nachdem, ob es gelöste und ungelöste Stoffe, leicht abbaubare organische Stoffe, schwer abbaubare organische Stoffe, Pflanzennährstoffe, Schwermetallverbindungen oder Salze enthält. Um die Gewässer zu schützen, müssen diese Schadstoffe durch Behandlung des Abwassers und andere Maßnahmen weitestgehend reduziert werden.

Niederschlagwasser gilt als die reinste in der Natur vorkommende Form des Wassers und wird entweder in die Kanalisation, in oberirdische Gewässer (fließende oder stehende Gewässer wie Bäche, Flüsse, Seen, Teiche etc.), in Küstengewässer oder in das Grundwasser geleitet.

Was darf nicht ins Abwasser?

In die Toilette darf nur das, für das sie ursprünglich erfunden wurde: menschliche Ausscheidungen und das normale Toilettenpapier. Darauf ist unsere Abwasserentsorgung und -reinigung ausgelegt Alles andere. z. B die genannten Hygieneartikel, aber auch Medikamente, Chemikalien, Essensreste (egal ob fest oder flüssig) und vieles mehr, dürfen nicht ins Abwasser.

Diese Dinge sollen ausschließlich über die entsprechenden Abfallbehälter oder die Schadstoffsammlung entsorgt werden.

Feuchttücher, Lappen und Müll: nicht ins WC

Es ist keine Lappalie, wenn Feuchttücher, Putzlappen, Slipeinlagen und andere Abfälle im WC landen. Sie führen unweigerlich zu Problemen.
Manchmal verstopfen bereits die Leitungen innerhalb Ihres Hauses. Dann bemerken Sie das Desaster direkt. Doch das Problem reicht noch weiter: Lappen, Folien und andere Abfälle setzen sich im Kanalnetz und in der Kläranlage In Rechen, Schiebern und Pumpen fest und verstopfen sie.

Das erfordert aufwändige Reinigungen und Reparaturen. Durch diese Betriebsstörungen entstehen höhere Kosten, die von uns allen über die Abwasserentsorgungsgebühr bezahlt werden müssen. So geht das Geld im wahrsten Sinne des Wortes durch die Lappen.
Verbraucher verwenden immer häufiger Feuchttücher und Einwegputztücher. Ihre Reißfestigkeit, die bei der Anwendung noch angenehm und praktisch ist, wird im Abwasser zum Problem.

Das darf nicht ins WC:

  • Feuchttücher
  • Putzlappen
  • Windeln
  • Slipeinlagen
  • Tampons
  • Textilien
  • Kondome
  • Wattestäbchen
  • Mullbinden

Das gilt sogar für die Tücher, auf deren Verpackung dieser Entsorgungsweg angegeben wird. Die Feuchttücher, Slipeinlagen usw. bilden Verklumpungen, die in den technischen Einrichtungen zu schweren Schäden führen.

Entsorgen Sie Hygieneartikel immer über die Restmülltonne.

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